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Schadenersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall

Leider erlebt man viel zu oft, dass Verkehrsunfälle und die daraus entstandenen Schäden durch die Versicherungen nicht richtig abgewickelt werden, beziehungsweise die Geschädigten ihre Ansprüche nicht richtig stellen.

Schadensersatzanspruch oft höher

Der Geschädigte eines Verkehrsunfalls bekommt grundsätzlich den aus einem Verkehrsunfall entstandenen Schaden sowie damit einhergehende Kosten wie Gutachterkosten und Rechtsanwaltsgebühren von der Versicherung des Unfallgegners erstattet.

Welchen Anspruch kann ich geltend machen? 

Grundsätzlich sind Ihnen die Reparaturkosten zu erstatten. Sollten auch Personenschäden bei dem Unfall entstanden sein, so sind grundsätzlich auch diese erstattungsfähig.

Ebenfalls sind Ihre Rechtsanwaltsgebühren sowie Mietwagenkosten und Nutzungsausfall geltend zu machen.

Wie gehe ich am besten vor?

Damit die Schuldfrage sich gar nicht erst stellt, ist es empfehlenswert, nach einem Unfall die Polizei zu rufen.

Um den Kfz-Schaden zu melden, müssen Name und Anschrift des Haftpflichtversicherers oder wenigstens das Kfz-Kennzeichen bekannt sein. Der Verband der Schadenversicherer unterhält dazu unter der Telefonnummer: 0800-2502600 einen Zentralruf der Autoversicherer. Dort kann auch der Geschädigte den Unfall melden.

Melden Sie den Schaden auch bei Ihrer Versicherung.

Wenn Sie selbst den Unfall verursacht haben, reguliert grundsätzlich Ihre Kfz-Versicherung den Schaden des Unfallgegners. Wenn Sie den Unfall nicht verursacht haben, sollten Sie Ihr Fahrzeug von einem Sachverständigen begutachten lassen und Ihre Ansprüche durch einen Rechtsanwalt bei der gegnerischen Versicherung geltend machen.

Totalschaden?

Sollte das Fahrzeug einen Totalschaden erlitten haben, so ist dies ebenfalls differenziert zu betrachten. In solchen Fällen wird die Reparatur in der Regel nicht erstattet. Hierbei ist zwischen einem technischen und einem wirtschaftlichen Totalschaden zu unterscheiden.

Sollte das Fahrzeug durch den Unfall so stark beschädigt worden sein, dass sich dieses nicht mehr in den vorherigen Zustand durch eine Reparatur versetzen lässt, spricht man von einem sogenannten technischen Totalschaden.

Ein wirtschaftlicher Totalschaden bedeutet, dass die Wiederinstandsetzung des Fahrzeugs so teuer wäre, dass es wirtschaftlich keinen Sinn macht. Es sei denn, Sie als Geschädigter machen ein sogenanntes Integritätsinteresse geltend. Dann wird Ihnen die Reparatur des Totalschadens tatsächlich ersetzt, die Reparaturkosten können dabei 130 % des Wiederbeschaffungswertes betragen.

Repariere ich mein Fahrzeug?

Außerdem steht es Ihnen frei, ob Sie Ihr Fahrzeug überhaupt reparieren lassen möchten. Die Geltendmachung von fiktiven Reparaturkosten ist nach einem Verkehrsunfall ebenfalls möglich.

Hierbei werden Ihnen dann nicht die tatsächlich anfallenden Kosten, sondern die Kosten auf der Basis eines Sachverständigen bzw. Gutachters berechneten, abzgl. der nunmehr nicht anfallenden Mehrwertsteuer aus dem Kostenvoranschlag, reguliert. Sie sollten jedoch nicht auf Reparaturen verzichten, die zur Verkehrssicherheit dienlich sind.

Gerne berate ich Sie unverbindlich in einem Erstgespräch zu Ihrem Sachverhalt und prüfe dann Ihre Schadensersatzansprüche in Ihrem besonderen Fall.

Sie haben Fragen? Wir helfen gern!

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    Wir befassen uns mit allen Fragen rund um Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr, die ein Bußgeldverfahren nach sich ziehen.

    Alica Frick ValiulovaRechtsanwältin