Wir betreuen Sie in allen Fragen des Verkehrsrechts.
Wir befassen uns mit allen strafbaren Handlungen im Straßenverkehr und streben ein mandantenorientiertes Ergebnis an. Eine Verfahrenseinstellung ist immer unser Ziel.
Ob Trunkenheitsfahrten (Alkohol oder Drogen), eine „Unfallflucht“, Radarwarngeräte, Handy im Straßenverkehr, Fahren ohne Fahrerlaubnis oder sonstige schädigende Ereignisse wie die fahrlässige Körperverletzung –zum Beispiel von Fahrradfahrern – diese Vergehen haben oft den Entzug der Fahrerlaubnis /eine Sperre zur Folge. Wir sind stets bemüht, Ihnen diese wiederzubeschaffen. Weitere Maßnahmen, die angeordnet wurden, versuchen wir, möglichst gering zu halten.
Wir befassen uns mit allen Fragen rund um Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr, die ein Bußgeldverfahren nach sich ziehen. Neben einem Bußgeld kann es zu Punkten im Verkehrszentralregister kommen, sowie zur Anordnung zum Führen eines Fahrtenbuches, oder der Entzug der Fahrerlaubnis.